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Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland kann auf Grund gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten. Für die Betroffenen stellt sich die Frage, wer die laufenden Kosten für Wohnen, Essen und das tägliche Leben übernimmt. Die Barmenia SoloBU sichert Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Leistungen | Details |
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bei Arbeitsunfähigkeit (optional) |
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Leistungsanspruch | Als berufsunfähig gilt, wer zu 50 % oder mehr nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit weiter auszuüben. Dann erhalten Sie 100 % Leistung. |
Prognosezeitraum | Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit für voraussichtlich länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben können, gilt dieser Zustand als Beginn der Berufsunfähigkeit. |
Rückwirkende Leistung | Können Sie Ihre berufliche Tätigkeit länger als sechs Monate nicht ausüben, gilt dies als Berufsunfähigkeit, und zwar rückwirkend von Beginn an! |
Verweisung | Sie erhalten die Rente auch dann, wenn Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten (Verzicht auf die so genannte ”Abstrakte Verweisung“). |
Höhe der BU-Rente | Die Monatsrente kann bis zu 2/3 des monatlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tätigkeit betragen. |
Dynamik | Planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. |
Umschulung | Keine Verpflichtung zur Umschulung. |
Nachversicherungsgarantie | Sie können Ihre Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dieses bietet sich z. B. an, wenn sich die Lebenssituation verändert, Sie heiraten, ein Kind bekommen oder sich selbstständig machen. |
Einmalige Übergangshilfe | Optional kann bei Vertragsschluss vereinbart werden, dass neben der vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente auch eine einmalige Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall gezahlt werden. Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gekoppelt und beträgt sechs Monatsrenten. |
Geltungsbereich | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. |
Stundung der Beiträge | Zinslose Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Leistungsentscheidung. |
Vorläufiger Versicherungsschutz | Schon ab dem Tag an, ab dem Ihr Antrag der Barmenia vorliegt, besteht Versicherungsschutz. |
Kriegsereignisse | Leistung auch bei BU durch Kriegsereignisse im Ausland, wenn die versicherte Person nicht aktiv beteiligt war. |
Pflegebedürftigkeit | Volle Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit. |
Berufsgruppen | Durch die Einteilung in 10 Berufsgruppen und die Wahl von Zusatzkriterien (z. B. Führungsverantwortung) wird Ihre persönliche Situation genau berücksichtigt. |
keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel | BU-Leistung auch dann, wenn und solange die gesetzliche Rentenversicherung eine unbefristete und volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen zahlt. |
Vertragsgestaltung | Flexible Gestaltung von Versicherungs- und Leistungsdauer |
Infektionsklausel | Mit der "erweiterten Infektionsklausel" gilt eine sehr umfangreiche Definition der Berufsunfähigkeit: Sie erhalten auch dann Ihre vereinbarte Berufsunfähigkeitsleistung, wenn Sie auf Grund einer behördlichen Anordnung oder einer Rechtsverordnung Ihre Tätigkeit wegen einer Infektionsgefahr ganz oder teilweise nicht mehr ausüben dürfen oder bei Bestehen einer von Ihnen ausgehenden Infektionsgefährdung von anderen Personen der Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers belegt, welche Tätigkeiten Sie noch und welche Sie nicht mehr ausüben können. |
gleichbleibender Beitrag | Kalkulieren Sie mit einem festen Beitrag - jetzt und in Zukunft! |
variabler Beitrag | Beginnen Sie mit einem besonders günstigen Beitrag und lassen Sie ihn ganz nach Ihrem Bedarf jährlich steigen |